Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich.
Die Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Falls Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.
Die Steuererklärung kann auch auf Papier eingereicht werden:
Die bayerischen Formulare stehen in einer grauen Variante ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck unter www.grundsteuer.bayern.de zum Download bereit.
Alternativ stehen ab dem 1. Juli 2022 die bayerischen Formulare in einer grünen Variante zum handschriftlichen Ausfüllen in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung.
Genauere Erläuterungen zur Grundsteuerreform können Sie nachfolgendem Informationsmaterial des Bayerischen Landesamts für Steuern entnehmen:
Grundsteuerreform in Bayern - Flyer
Grundsteuerreform in Bayern - Wichtige Fragen & Antworten
Grundsteuerreform Bayern - Was gehört zur Grundsteuererklärung
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen, sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie auch online unter www.grundsteuer.bayern.de
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77.