Hinweise zu Formularen bezüglich Straßenverkehr

Straßenverkehr

Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können muss der Antrag vollständig innerhalb einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Arbeits­tagen, bei schwierigen Maßnahmen mindestens 14 Arbeitstagen, per E-Mail eingehen.

 

Hinweis: Beim Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Baugerüsten, Bauschuttcontainern, Baukränen usw. ist zusätzlich ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu § 32 StVO zu beantragen.

 

Anträge auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs.6  StVO dürfen ausschließlich nur Unternehmer/Bauunternehmer stellen.

 

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen (Umzügen) zu § 29 Abs.2 StVO ist zu beachten:

Der Veranstalter hat folgende Unterlagen bei der Straßenverkehrsbehörde min. 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen:

 

  1. Den Antrag mit Skizze (4-fach) und Zahlungsnachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung (Antrag + Kontoauszug der Zahlung, Quittung)
  2. Veranstaltererklärung zu § 29 Abs.2 StVO
  3. Bestätigung der Versicherung zu § 29 Abs.2 StVO (von der Versicherung ausgefüllt und unterschrieben !
  4. Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung ist frühzeitig (mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung) vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde Karlskron einzureichen.  

Bei Fehlen der vollständigen Unterlagen kann keine Bearbeitung erfolgen !

 

Das Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 12 und 13 DSGVO habe ich zur Kenntnis genommen und stimme der Gemeinde Karlskron zur Weitergabe meiner persönlichen Daten zu.

 

https://www.karlskron.de/index.php?id=0,226