Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern

Gemeindewappen

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Der Ministerpräsident verleiht sein Ehrenzeichen an Personen, die sich mit ihrer aktiven Arbeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen herausragende Verdienste erworben haben – vorrangig im örtlichen Bereich und seit mindestens 15 Jahren. Die erbrachten Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll der Vorgeschlagene nicht in die Anregung einbezogen werden.

 

Wenn Sie eine Person kennen, die sich in außergewöhnlichem Maße engagiert und für eine Auszeichnung in Frage käme, regen Sie eine Auszeichnung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, SG 14 - Ehrungswesen, an.

 

Dafür können Sie das Formblatt verwenden. Dies steht Ihnen auch unter www.neuburg-schrobenhausen.de/formulare zur Verfügung. Gerne sind wir Ihnen persönlich oder telefonisch (08431/57-236) behilflich.

 

Die einzelnen Voraussetzungen finden sie unter den weiterführenden Link https://www.bayern.de/staatsregierung/orden-und-ehrenzeichen/ sowie unter den Rechtsgrundlagen https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerdOStatErl-1.

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