Ordnungswesen

Rückschnitt von überhängen Zweigen und Sträuchern im öffentlichen Raum

Rückschnitt von überhängen Zweigen und Sträuchern im öffentlichen Raum

Bäume, Bepflanzungen und Hecken sind so zu pflanzen und zu pflegen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden kann. Unter Herleitung der ständigen Rechtsprechung und Bezugnahme auf § 32 Abs. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist nach der allgemeinen V …mehr
Birkenallee

Überwuchs von Sträuchern und Bäumen im Straßenbereich

Vielerorts im Gemeindegebiet kommt es durch den Überwuchs an Hecken und Sträuchern sowie durch überhängende Äste zu Sichteinschränkungen und somit zur Gefährdung der Verkehrssicherheit. …mehr