Anmeldepflicht von Hunden zur Erhebung der Hundesteuer

Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.

 

Für den ersten Hund wird eine Steuer in Höhe von 40,00 €, für jeden weiteren Hund in Höhe von 50,00 € und für jeden Kampfhund in Höhe von 500,00 € erhoben.

 

Bitte melden Sie Ihre(n) Hund(e), bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Karlskron an.

 

Wer vorsätzlich seine Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht verletzt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an Frau Pletz, Tel. 08450/930-126, Zimmer Nr. 102