Anmeldepflicht von Hunden zur Erhebung der Hundesteuer

Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.

 

Bitte melden Sie Ihre(n) Hund(e), bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Karlskron an.

 

Wer vorsätzlich seine Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht verletzt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an Frau Kirchner, Tel. 08450/930-130.