Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
Für den ersten Hund wird eine Steuer in Höhe von 40,00 €, für jeden weiteren Hund in Höhe von 50,00 € und für jeden Kampfhund in Höhe von 500,00 € erhoben.
Bitte melden Sie Ihre(n) Hund(e), bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Karlskron an.
Wer vorsätzlich seine Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht verletzt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an Frau Pletz, Tel. 08450/930-126, Zimmer Nr. 102