Flächennutzungsplan für Karlskron nach Ortsteilen
genehmigt 18.04.2006
Der als vorbereitender Bauleitplan anzusehende Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Karlskron und stellt die vorhandene und beabsichtigte Bodennutzung dar. Dadurch wird er zur Grundlage der detaillierteren Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan bindet nur die öffentlichen Stellen, er entfaltet gegenüber Dritten keine Rechtswirkung.
Gegenüber dem einzelnen Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, das heißt auch kein Baurecht