Neue Bauantragsformulare - ab 01.02.2021 verbindlich

Vollzug der Bauvorlagenverordnung - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27. Januar 2021, 

  • Bauantrag und Abgrabungsantrag
  • Antrag auf Vorbescheid
  • Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Beseitigungsanzeige
  • Baubeschreibung

Seit 01.02.2021 gelten neue Formulare für das Bauantragsverfahren, diese sind nach einer Übergangszeit ab 01.03.2021 verbindlich bei der Einreichung für einen Bauantrag vorgeschrieben.

 

Hinweis:

Werden noch alte Vordrucke verwendet, sind diese gegen neue Vordrucke auszutauschen.

Die Bearbeitung des Bauantrages verzögert sich, bis das neue Formblatt nachgereicht wurde.