Flächenversickerung auf dem Grundstück

Wasserpfütze

Technische Möglichkeiten der Versickerung von Regenwasser

Anfallendes Niederschlags- oder Grundwasser muss auf dem privaten Grundstück versickert werden.  Eine Entwässerung/Ableitung auf die Öffentliche Straße ist verboten. (Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz BayStrWG)

 

Wird Grundwasser abgepumpt (abgesenkt) ist vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt zu beantragen; gleiches gilt wenn Grundwasser in ein öffentliches Gewässer eingeleitet wird. ( § 7 Wasserhaushaltsgesetz WHG)

 

Beachten Sie auch bitte, dass bei der Planung auf einen ausreichenden Abstand zu  Gebäuden zu achten ist, um einen erhöhten Wasserandrang gegen die Kellerwände zu vermeiden. Üblicherweis sollte der Rand der Versickerungsanlage min. die1,5-fache Baugrubentiefe vom Gebäude entfernt sein. und außerdem 50 cm außerhalb des tatsächlichen Aushubsbereichs errichtet werden. Achten Sie auch darauf, dass kein Regenwasser z. B. in Lichtschächte von Kellerfenstern oder sonstigen Kelleröffnungen Ihres Hauses gelangt.

 

Weitere Informationen erteilen das

Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Auf der Schanz 26

85049 Ingolstadt

 

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Sachgebiet 32 Wasserrecht

Platz der Deutschen Einheit 1

86633 Neubrg a.d.Donau