Neue Bauantragsformulare - ab 01.02.2021 verbindlich
Vollzug der Bauvorlagenverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 27. Januar 2021,
– Bauantrag und Abgrabungsantrag
- Antrag auf Vorbescheid
- Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Beseitigungsanzeige
-Baubeschreibung
Seit 01.02.2021 gelten neue Formulare für das Bauantragsverfahren, diese sind nach einer Übergangszeit ab 01.03.2021 verbindlich bei der
Einreichung für einen Bauantrag vorgeschrieben.
Hinweis:
Werden noch alte Vordrucke verwendet, sind diese gegen neue
Vordrucke auszutauschen.
Die Bearbeitung des Bauantrages verzögert sich, bis das neue Formblatt nachgereicht wurde.