Überwuchs von Sträuchern und Bäumen im Straßenbereich

Birkenallee

iebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vielerorts im Gemeindegebiet kommt es durch den Überwuchs an Hecken und Sträuchern sowie durch überhängende Äste zu Sichteinschränkungen und somit zur Gefährdung der Verkehrssicherheit.
Durch die oft schlechte Übersicht wird das Passieren von Kreuzungen für die Autofahrer und Fußgänger, vor allem für die Kinder, zu einer Gefahr.

Um Behinderungen zu vermeiden, muss das sogenannte Lichtraumprofil freigehalten werden. Das bedeutet, dass über Geh- und Radwegen eine lichte Höhe von 2,5 m und über Straßen eine Höhe von 4,5 m frei sein muss. Die seitliche Begrenzung ist identisch mit der Grundstücksgrenze und Straßenbegrenzungslinie.
Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Hecken und Sträucher bzw. überhängende Äste entlang der öffentlichen Verkehrsflächen zurückzuschneiden. Auch Verkehrsschilder und Hydranten für die Feuerwehr müssen frei sein.


Auch weisen wir höflich darauf hin, dass Sie nach dem geltenden Verkehrsrecht verpflichtet sind, unserer Bitte Folge zu leisen. Andernfalls müssen wir uns leider eine kostenpflichtige Ersatzvornahme vorbehalten.

Wir danken im Voraus für Ihr Verständnis und Entgegenkommen.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 


Abweichend gilt gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz

 

Diese Maßnahmen sind auch im Zeitraum 01. März bis 30. September zulässig.

 

Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für

  1. behördlich angeordnete Maßnahmen,
  2. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
    a) behördlich durchgeführt werden,
    b) behördlich zugelassen sind oder
    c) der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,
  3. nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft,

 

 

     
   

 

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