Zur Erhebung der zweiten Vorauszahlungsrate auf den Verbesserungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung wird Mitte / Ende Juli an alle Beitragspflichtigen ein Bescheid von der Gemeinde ergehen. Die Zahlungsfrist wird wieder vier Wochen betragen.
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Zur Erhebung der zweiten Vorauszahlungsrate auf den Verbesserungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung wird Mitte / Ende Juli an alle Beitragspflichtigen ein Bescheid von der Gemeinde ergehen. Die Zahlungsfrist wird wieder vier Wochen betragen.