- Bauantrag und Abgrabungsantrag
- Antrag auf Vorbescheid
- Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Beseitigungsanzeige
- Baubeschreibung
Seit 01.02.2021 gelten neue Formulare für das Bauantragsverfahren, diese sind nach einer Übergangszeit ab 01.03.2021 verbindlich bei der Einreichung für einen Bauantrag vorgeschrieben.
Hinweis:
Werden noch alte Vordrucke verwendet, sind diese gegen neue Vordrucke auszutauschen.
Die Bearbeitung des Bauantrages verzögert sich, bis das neue Formblatt nachgereicht wurde.