Der Winter ist da โ und damit Schnee, Eis und glatte Straรen. Auch in diesem Jahr sorgt die Gemeinde Karlskron dafรผr, dass Sie sicher unterwegs sind. Ein vollstรคndiger Winterdienst auf allen Straรen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch wir kรผmmern uns vorrangig um dieย verkehrswichtigen und besonders gefรคhrlichen Straรen, damit Sie sich auf ein sicheres Zuhause, den Weg zur Arbeit oder den Einkauf verlassen kรถnnen.
Unsere Winterdienstzeiten:
Winterdienst โ Rรคumbeginn:
- Die Winterdienste beginnen je nach Witterung frรผhmorgens zwischenย 03:30 und 04:00 Uhr.
Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass unser Bauhofteam die Arbeit zuverlรคssig und mit der nรถtigen Sorgfalt erledigen kann โ unter Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten. Gleichzeitig sparen wir Kosten, reduzieren Fahrzeugverschleiร und schonen die Umwelt.
Winterdiensttouren (abhรคngig von Wetter und Schneelage):
- Glatteis: 1 Tour,
- Schneefall: 1 Tour,
- Extremer Schneefall: 3 Touren
Rรคum- und Streustrecken:
Wir rรคumen alle verkehrswichtigen Straรen in den Ortsteilen sowie zentrale Wege wie Schule, Kindergรคrten, Friedhรถfe und Bรผrgerhรคuser. Zusรคtzlich berรผcksichtigen wir je nach Witterung Nebenstrecken, damit jeder sicher unterwegs sein kann.
Ihre Mithilfe fรผr ein sicheres Umfeld
Wir bitten alle Grundstรผckseigentรผmer und Anlieger, ihre Gehwege und Straรenrinnen von Schnee und Eis zu befreien. Mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln sorgen Sie dafรผr, dass Fuรgรคnger sicher unterwegs sind. Bitte wiederholen Sie diese Maรnahmen bei Bedarf mehrmals tรคglich.
So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass unsere Gemeinde auch im Winter ein sicherer und angenehmer Ort bleibt.
Schnee, Parken und Frostschutz
Bitte lagern Sie Schnee nicht auf รถffentlichen Straรen ab, damit die Winterdienstfahrzeuge problemlos ihre Touren durchfรผhren kรถnnen. Achten Sie darauf, in engen Straรen, Kurven oder an Kreuzungen keine Fahrzeuge zu parken und eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50?Metern freizuhalten. So tragen Sie aktiv zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.
Vergessen Sie auch nicht, Wasserleitungen und Wasserzรคhler in unbeheizten Rรคumen ausreichend gegen Frost zu schรผtzen, um Schรคden und Ausfรคlle zu vermeiden.
Hinweis zur gesetzlich geregelten Rรคumpflicht
Nicht jede Straรe muss gesetzlich von Schnee und Eis befreit werden. Maรgeblich ist, ob es sich um besonders verkehrswichtige oder gefรคhrliche Straรen handelt. Fรผr diese Abschnitte besteht eine klare Pflicht zur Rรคumung und Streuung, wรคhrend Nebenstraรen nur nach Mรถglichkeit berรผcksichtigt werden. Diese Regelung orientiert sich an bundesweiten Vorgaben, den Landesgesetzen (z.?B. BayStrWG ยง?51) sowie der Verkehrssicherungspflicht und stellt sicher, dass unsere Ressourcen gezielt und effizient eingesetzt werden. So kรถnnen Sie sich darauf verlassen, dass die wichtigsten Straรen sicher befahrbar bleiben.
Mit dieser Planung kรถnnen Sie sich auf den Winterdienst in Karlskron verlassen. Unser Team arbeitet mit Herz und Erfahrung, damit Sie auch in der kalten Jahreszeit sicher, komfortabel und unbesorgt unterwegs sein kรถnnen.