Der Winter ist da – und damit Schnee, Eis und glatte Straßen. Auch in diesem Jahr sorgt die Gemeinde Karlskron dafür, dass Sie sicher unterwegs sind. Ein vollständiger Winterdienst auf allen Straßen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch wir kümmern uns vorrangig um die verkehrswichtigen und besonders gefährlichen Straßen, damit Sie sich auf ein sicheres Zuhause, den Weg zur Arbeit oder den Einkauf verlassen können.
Unsere Winterdienstzeiten:
Winterdienst – Räumbeginn:
- Die Winterdienste beginnen je nach Witterung frühmorgens zwischen 03:30 und 04:00 Uhr.
Mit dieser Regelung stellen wir sicher, dass unser Bauhofteam die Arbeit zuverlässig und mit der nötigen Sorgfalt erledigen kann – unter Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten. Gleichzeitig sparen wir Kosten, reduzieren Fahrzeugverschleiß und schonen die Umwelt.
Winterdiensttouren (abhängig von Wetter und Schneelage):
- Glatteis: 1 Tour,
- Schneefall: 1 Tour,
- Extremer Schneefall: 3 Touren
Räum- und Streustrecken:
Wir räumen alle verkehrswichtigen Straßen in den Ortsteilen sowie zentrale Wege wie Schule, Kindergärten, Friedhöfe und Bürgerhäuser. Zusätzlich berücksichtigen wir je nach Witterung Nebenstrecken, damit jeder sicher unterwegs sein kann.
Ihre Mithilfe für ein sicheres Umfeld
Wir bitten alle Grundstückseigentümer und Anlieger, ihre Gehwege und Straßenrinnen von Schnee und Eis zu befreien. Mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln sorgen Sie dafür, dass Fußgänger sicher unterwegs sind. Bitte wiederholen Sie diese Maßnahmen bei Bedarf mehrmals täglich.
So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass unsere Gemeinde auch im Winter ein sicherer und angenehmer Ort bleibt.
Schnee, Parken und Frostschutz
Bitte lagern Sie Schnee nicht auf öffentlichen Straßen ab, damit die Winterdienstfahrzeuge problemlos ihre Touren durchführen können. Achten Sie darauf, in engen Straßen, Kurven oder an Kreuzungen keine Fahrzeuge zu parken und eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50?Metern freizuhalten. So tragen Sie aktiv zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.
Vergessen Sie auch nicht, Wasserleitungen und Wasserzähler in unbeheizten Räumen ausreichend gegen Frost zu schützen, um Schäden und Ausfälle zu vermeiden.
Hinweis zur gesetzlich geregelten Räumpflicht
Nicht jede Straße muss gesetzlich von Schnee und Eis befreit werden. Maßgeblich ist, ob es sich um besonders verkehrswichtige oder gefährliche Straßen handelt. Für diese Abschnitte besteht eine klare Pflicht zur Räumung und Streuung, während Nebenstraßen nur nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Diese Regelung orientiert sich an bundesweiten Vorgaben, den Landesgesetzen (z.?B. BayStrWG §?51) sowie der Verkehrssicherungspflicht und stellt sicher, dass unsere Ressourcen gezielt und effizient eingesetzt werden. So können Sie sich darauf verlassen, dass die wichtigsten Straßen sicher befahrbar bleiben.
Mit dieser Planung können Sie sich auf den Winterdienst in Karlskron verlassen. Unser Team arbeitet mit Herz und Erfahrung, damit Sie auch in der kalten Jahreszeit sicher, komfortabel und unbesorgt unterwegs sein können.