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Beiträge und Gebühren für die Entwässerungseinrichtung

 

Zum 01.07.2020 wurde die Zusammenlegung der beiden bisher getrennten Einrichtungseinheiten für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Karlskron und der Gemeindeteile Adelshausen, Aschelsried, Pobenhausen und Probfeld beschlossen.

 

Grund für die Zusammenlegung: 

Da die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Pobenhausen zum 31.12.2023 und für die Kläranlage Adelshausen zum 31.12.2020 ausläuft und die Kläranlage Karlskron kurzfristig an die Kapazitätsgrenze stoßen wird, hat der Gemeinderat das Ing.-Büro Wipfler damit beauftragt ein Konzept zur zukünftigen Ausrichtung der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde zu erstellen. Dabei wurden verschiedene Varianten vom Neubau von Kläranlagen in allen Ortsteilen bis zur Errichtung einer Zentralkläranlage und Verbundleitungen aus den Ortsteilen untersucht.

Der Gemeinderat hat sich nach Auswertung der Alternativen für die wirtschaftlich sinnvollste Variante, der Auflassung der Teichkläranlagen in den Ortsteilen mit Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Karlskron und der Erneuerung und Erweiterung der Kläranlage Karlskron entschieden. Diese Variante wurde auch vom Ingenieurbüro Wipfler und dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt favorisiert.

Mit dieser Maßnahme, mit der im Jahr 2023 begonnen werden soll, wird aus den bisher technisch selbständigen Anlagen eine technische Anlage. Dies führt dazu, dass die beiden bisher rechtlich getrennten Anlagen Karlskron und Adelshausen, Aschelsried, Pobenhausen und Probfeld auch rechtlich spätestens mit dem technischen Abschluss der Maßnahme zu einer gemeinsamen Einrichtungseinheit zusammengeführt werden müssen. Der Gemeinderat hat entschieden, die beiden Einrichtungseinheiten bereits zum 01.07.2020 zusammenzuführen, was eine gemeinsame Entwässerungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Folge hat.

 

Seit 01.07.2020 gelten daher im gesamten Gemeindegebiet die gleichen Beitrags- und Gebührensätze.