Sie sind hier: Startseite ยป Anmeldepflicht von Hunden zur Erhebung der Hundesteuer
Wer einen รผber vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hรคlt, muss ihn unverzรผglich der Gemeinde melden.
Bitte melden Sie Ihre(n) Hund(e), bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Karlskron an.
Wer vorsรคtzlich seine Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht verletzt, kann mit einer Geldbuรe belegt werden.
Bei Rรผckfragen wenden Sie sich bitte wรคhrend der รffnungszeiten an Frau Kirchner, Tel. 08450/930-130.
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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
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