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Die Gemeinde Karlskron als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, hat folgende Straße
als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art.6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
gewidmet:
Die im Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Riedelstraße mit den Flur-Nrn. 202/109, 202/112, 202/13, 462/8, 202/104, 610/51, 202/32, 202/2, 202/67, 202/75, 202/26 und 202/14, jeweils der Gemarkung Karlskron, ist ordnungsgemäß hergestellt und hat die Funktion einer
Ortsstraße. Die Gemeinde Karlskron ist Eigentümerin der Straße. Die Fläche ist gemäß Art. 6 i. V. m. Art.46 Nr.2 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen.
Die Verfügung gilt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung an der Gemeindetafel als bekannt gegeben.
Die Widmungsunterlagen können montags bis freitags von 08.00 - 12.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung im Rathaus Karlskron, in der Kämmerei - Fachbereich- Beitragswesen- Zimmer 111, Hauptstr.34, 1.Stock, eingesehen werden.
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