26. März 2026
bis 10. Apr. 2026

Bekanntmachung zur Verfügung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Erstmalige Anlegung (Art. 67 Abs. 3, Art. 3 BayStrWG)

 

Inhalt:
Widmung einer Straße

 

Begründung:
siehe GR-Beschluss 20210118/Ö7

 

1. Straßenbeschreibung
Straße: Holzlände
Stadt / Gemeinde: Karlskron;
Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;
Widmungsbeschränkung:
Flurnummern: 3/9, Gemarkung Karlskron;
Anfangspunkt: Nördliche Grundstücksgrenze Flur-Nr. 303/56 der Gemarkung Karlskron;
Endpunkt: Südliche Grundstücksgrenze Flur-Nr. 3/6 der Gemarkung Karlskron;
Länge: 0,041 km;
Baulastträger: Gemeinde Karlskron

 

2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.

 

3. Wirksamwerden

Wirksamwerden der Verfügung: 01.05.2026

 

Die Widmungsunterlagen können zu den üblichen Öffnungszeiten Montag bis Freitag im Rathaus Karlskron, Hauptstr.34, 1. Stock, Zimmer 111 eingesehen werden.

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