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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Erstmalige Anlegung (Art. 67 Abs. 3, Art. 3 BayStrWG)
Inhalt:
Widmung einer Straße
Begründung:
siehe GR-Beschluss 20210118/Ö7
1. Straßenbeschreibung
Straße: Holzlände
Stadt / Gemeinde: Karlskron;
Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;
Widmungsbeschränkung:
Flurnummern: 3/9, Gemarkung Karlskron;
Anfangspunkt: Nördliche Grundstücksgrenze Flur-Nr. 303/56 der Gemarkung Karlskron;
Endpunkt: Südliche Grundstücksgrenze Flur-Nr. 3/6 der Gemarkung Karlskron;
Länge: 0,041 km;
Baulastträger: Gemeinde Karlskron
2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.
3. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung: 01.05.2026
Die Widmungsunterlagen können zu den üblichen Öffnungszeiten Montag bis Freitag im Rathaus Karlskron, Hauptstr.34, 1. Stock, Zimmer 111 eingesehen werden.
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