Sie sind hier: Startseite ยป Information zur Entleerung von Swimmingpools
Dieย Versickerungย von Pool- und Schwimmbeckenwasser in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sichtย grundsรคtzlich nicht erlaubt.ย Da das Wasser aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser. Bei Einleitung in den Untergrund kรถnnte das aufbereitete Pool- und Schwimmbeckenwasser das Oberflรคchen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflussen und dies als Gewรคsserverunreinigung i. S. d. ยง 324 Strafgesetzbuch geahndet werden. Poolwasser ist also vorrangig in den Kanal einzuleiten (Benutzungszwang gemรคร ยง 5 Abs. 5 EWS, da Abwasser gemรคร ยง 3 EWS).
Wennย kein Kanalanschlussย vorhanden ist oder dieย Einleitung in den Kanal nicht mรถglich ist (Vakuumkanal),ย kann auch eine breitflรคchigeย Versickerung รผber eigene Grรผnflรคchenย ohne gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis in Betracht gezogen werden. Die Versickerung ist aber nur erlaubt, wenn kein freies Chlor mehr nachweisbar ist und keine anderweitigen chemischen Rรผckstรคnde vorhanden sind. Die Chlorkonzentration ist durch eine Messung (DPD) zu kontrollieren. Ein รberlaufen in einen benachbarten Garten ist unbedingt zu vermeiden. Wenn noch freies Chlor vorhanden sein sollte, reicht meist eine Wartezeit von etwa einer Woche aus bis das restliche Chlor abgebaut ist.
Das Pool- und Schwimmbeckenwasserย darf nichtย direkt in ein Oberflรคchengewรคsser, in die hauseigene Kleinklรคranlage, in einen Sickerschacht, einen Regenwasserkanal oder die Straรenentwรคsserung eingeleitet werden.
Abwรคsser, die beim Reinigen des entleerten Beckens anfallen, sind meist stรคrker verunreinigt und dรผrfen daher nicht in den Untergrund versickert werden. Sieย mรผssenย รผber die รถffentliche Klรคranlage entsorgt werden.
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