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Erstmalige Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
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Inhalt:
Erstmalige Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
Begründung:
GR-Beschluss/20260112/Ö4.1
1. Straßenbeschreibung
Straße: Feldweg Dollstraße-nicht ausgebaut
Stadt/Gemeinde: Karlskron;
Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;
Widmungsbeschränkung:
Flurnummern: 96/11, Gemarkung Karlskron; 95/2, Gemarkung Karlskron;
Anfangspunkt: a) Ostgrenze Grundstück Flur-Nr.358 der Gemarkung Adelshausen;
b) Einmüdung Feldweg Dollstraße;
Endpunkt: a) Dollstraße; b) Nordostecke Grundstück Flur-Nr 100/22 der Gemarkung Karlskron
Länge:0,562 km;
Straßen baulastträger: Die Beteiligten, die jeweiligen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Grundstücke Flur-Nrn. 96/12, 96/7, 96/10, 96/34, 96/30, 97, 97/2, 98, 100/11, 100/12, 100/10, 100/9 und 100/8 der Gemarkung Karlskron
2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen..
Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag im Rathaus Karlskron, Hauptstr.34, 1. Stock, Zimmer 111 eingesehen werden.
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