Inhalt:
Widmung eines Fußweges
Begründung:
GR-Beschluss/20251208/Ö5.1
1. Straßenbeschreibung
Straße: Fußweg Schillerstraße
Stadt / Gemeinde: Karlskron;
Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger
Flurnummern: 348/19, Gemarkung Karlskron;
Anfangspunkt: Schillerstraße
Endpunkt: Goethestraße
Länge: 0,069 km
Baulastträger: Gemeinde Karlskron
2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.
Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag im Rathaus Karlskron, Hauptstr.34, 1. Stock, Zimmer 111 eingesehen werden.