Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

23. Okt. 2025

Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstรผcken fรผr Zwecke der Grundsteuer wurden im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht fรผr verfassungswidrig erklรคrt. Deshalb hat der Bayerische Landtag am 23. November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz zur Neuregelung der Grundsteuer verabschiedet.

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstรผcks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstรผcks, sondern nach der GrรถรŸe der Flรคche von Grundstรผck und Gebรคude berechnet.

Um die neue Berechnungsgrundlage fรผr die Grundsteuer feststellen zu kรถnnen, sind Grundstรผckseigentรผmerinnen und -eigentรผmer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklรคrung abzugeben.

Fรผr die Erklรคrung sind die Eigentumsverhรคltnisse und die tatsรคchlichen baulichen Gegebenheiten am 1.ย Januarย 2022 maรŸgeblich.

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Die Grundsteuererklรคrung kรถnnen Sie in der Zeit

vom 1.ย Juliย 2022 bis spรคtestens 31.ย Oktoberย 2022

elektronisch รผber ELSTER โ€“ Ihr Online-Finanzamt unterย www.elster.deย abgeben.

Falls Eigentรผmerinnen und Eigentรผmer nicht die Mรถglichkeiten zur elektronischen รœbermittlung der Erklรคrung haben, dรผrfen nahe Angehรถrige oder Steuerberater sie hierbei unterstรผtzen. Diese kรถnnen die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklรคrung abzugeben.

 

Die Steuererklรคrung kann auch auf Papier eingereicht werden:

Die bayerischen Formulare stehen in einerย grauen Variante ausschlieรŸlich zum Ausfรผllen am PCย und anschlieรŸendem Ausdruck unterย www.grundsteuer.bayern.deย zum Download bereit.

Alternativ stehen ab dem 1. Juli 2022 die bayerischen Formulare in einerย grรผnen Variante zum handschriftlichen Ausfรผllenย in den Finanzรคmtern sowie den Verwaltungen der Stรคdte und Gemeinden in Bayern zur Verfรผgung.

 

Genauere Erlรคuterungen zur Grundsteuerreform kรถnnen Sie nachfolgendem Informationsmaterial des Bayerischen Landesamts fรผr Steuern entnehmen:

Grundsteuerreform in Bayern - Flyer

Grundsteuerreform in Bayern - Wichtige Fragen & Antworten

Grundsteuerreform Bayern - Was gehรถrt zur Grundsteuererklรคrung

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Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklรคrung unterstรผtzen, sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie auch online unterย www.grundsteuer.bayern.de

 

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklรคrung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit vonย Montag bis Donnerstag von 08:00 โ€“ 18:00 Uhrย undย Freitag von 08:00 โ€“ 16:00 Uhrย auch telefonisch fรผr Sie erreichbar:ย ย ย 089 โ€“ 30 70 00 77.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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