16. Okt. 2025

Anmeldepflicht von Hunden zur Erhebung der Hundesteuer

Wer einen รผber vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hรคlt, muss ihn unverzรผglich der Gemeinde melden.

 

Bitte melden Sie Ihre(n) Hund(e), bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Karlskron an.

 

Wer vorsรคtzlich seine Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht verletzt, kann mit einer GeldbuรŸe belegt werden.

 

Bei Rรผckfragen wenden Sie sich bitte wรคhrend der ร–ffnungszeiten an Frau Kirchner, Tel. 08450/930-130.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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