Sie sind hier: Startseite » Widmung Fußweg Raiffeisenstraße
Inhalt:
Widmung eines Fußweges
Begründung:
Erstmalige Widmung eines beschränkt öffentlichen Weges gemäß Art. 53 Abs.2 BayStrWG
1. Straßenbeschreibung
Straße: Fußweg Raiffeisenstraße
Stadt / Gemeinde: Karlskron;
Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger;
Flurnummern: 875 TF, Gemarkung Karlskron;
Anfangspunkt: Raiffeisenstraße;
Endpunkt: Bürgermeister-Stoll-Straße;
Länge: 0,028 km;
Baulastträger: Gemeinde Karlskron
2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als beschränkt-öffentliche Wege, zu widmen.
3. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung: 16.01.2026
Die Widmungsunterlagen können zu den üblichen Öffnungszeiten Montag bis Freitag im Rathaus Karlskron, Hauptstr.34, 1. Stock, Zimmer 111 eingesehen werd
Copyright 2025 © Alle Rechte vorbehalten.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: