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Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen ab 1. März 2026
Neuburg-Schrobenhausen. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat am 10. November 2025 eine neue Katzenschutzverordnung (KatzenschutzVO) für den Karlskroner Ortsteil Aschelsried erlassen. Die Verordnung tritt – nach einer vorgesehenen Übergangsfrist – am 1. März 2026 in Kraft. Anlass hierfür waren wiederholte Hinweise auf eine zunehmende Zahl verwilderter Katzen im betroffenen Gebiet.
Ab dem 1. März 2026 müssen alle freilaufenden Katzen in Aschelsried mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig gekennzeichnet und zusätzlich in einem anerkannten Haustierregister (z. B. TASSO e. V. oder FINDEFIX) eingetragen sein.
Die Kennzeichnung erfolgt in der Tierarztpraxis; für eine Tätowierung ist eine Narkose notwendig.
Die Maßnahme soll helfen, das tatsächliche Ausmaß der freilebenden – und damit herrenlosen – Katzenpopulation zu erfassen und damit verbundene Probleme besser einzuschätzen.
Katzen, die ab dem 1. März 2026 ohne Kennzeichnung aufgefunden werden, gelten laut Verordnung als freilebend. Die neue Regelung ermöglicht es, freilaufende Halterkatzen besser von verwilderten Tieren zu unterscheiden.
Um eine unkontrollierte Vermehrung der freilebenden Katzen einzudämmen, können ergänzende Maßnahmen wie Einfangen, Kastrieren und gegebenenfalls Weitervermitteln veranlasst werden.
Das Landratsamt kündigt an, die Einhaltung der Verordnung regelmäßig zu überprüfen. Freilaufende, nicht registrierte Katzen können zur Ermittlung des Halters vorübergehend in Obhut genommen werden.
Die Wirksamkeit der Katzenschutzverordnung wird nach einem Zeitraum von drei Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen verfügbar.
Bei Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 08431 / 57-288 zur Verfügung.
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