1. Nov. 2025
bis 1. Feb. 2026

Widmung Fußweg Schillerstraße

Inhalt:
Widmung eines Fußweges

 

Begründung:
GR-Beschluss/20251208/Ö5.1

 

1. Straßenbeschreibung
Straße: Fußweg Schillerstraße
Stadt / Gemeinde: Karlskron;
Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger
Flurnummern: 348/19, Gemarkung Karlskron;
Anfangspunkt: Schillerstraße
Endpunkt:       Goethestraße
Länge: 0,069 km
Baulastträger: Gemeinde Karlskron

2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.

 

Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag im Rathaus Karlskron, Hauptstr.34, 1. Stock, Zimmer 111 eingesehen werden.

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