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Erstmalige Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
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Inhalt:
Erstmalige Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
Begründung:
GR-Beschluss/20260112/Ö4.1
1. Straßenbeschreibung
Straße: Feldweg Dollstraße-nicht ausgebaut
Stadt/Gemeinde: Karlskron;
Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;
Widmungsbeschränkung:
Flurnummern: 96/11, Gemarkung Karlskron; 95/2, Gemarkung Karlskron;
Anfangspunkt: a) Ostgrenze Grundstück Flur-Nr.358 der Gemarkung Adelshausen;
b) Einmüdung Feldweg Dollstraße;
Endpunkt: a) Dollstraße; b) Nordostecke Grundstück Flur-Nr 100/22 der Gemarkung Karlskron
Länge:0,562 km;
Straßen baulastträger: Die Beteiligten, die jeweiligen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer der Grundstücke Flur-Nrn. 96/12, 96/7, 96/10, 96/34, 96/30, 97, 97/2, 98, 100/11, 100/12, 100/10, 100/9 und 100/8 der Gemarkung Karlskron
2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen..
Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag im Rathaus Karlskron, Hauptstr.34, 1. Stock, Zimmer 111 eingesehen werden.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
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