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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Erstmalige Anlegung (Art. 67 Abs. 3, Art. 3 BayStrWG)
Widmung einer Straße Begründung: siehe GR-Beschluss20210118/Ö7
1. Straßenbeschreibung
Straße: Holzlände
Stadt/Gemeinde: Gemeinde Karlskron;
Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;
Widmungsbeschränkung: ;
Flurnummern: 3/9, Gemarkung Karlskron;
Anfangspunkt: Nördliche Grundstücksgrenze Flur-Nr.303/56 der Gemarkung Karlskron;
Endpunkt: Südliche Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 3/6 der Gemarkung Karlskron;
Länge: 0,041 km;
Baulastträger: Gemeinde Karlskron;
2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als Ortsstraße zu widmen.
3. Wirksamwerden
01.05.2026 Wirksamwerden der Verfügung:
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