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Die Gemeinde Karlskron als zuständige Straßenbaubehörde, hat folgende Straße als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 Bayer. Straßen- u. Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet:
Die im Lageplan gekennzeichnete Teilflächen der Riedelstraße, Fl-Nrn.:
202/109,202/112,202/113, 462/8,202/104, 610/51, 202/32, 202/2, 202/67, 202/75,202/26, 202/14 jeweils der Gemarkung Karlskron, ist ordnungsgemäß hergestellt und hat die Funktion einer Ortstraße. Die Gemeinde Karlskron ist Eigentümerin der Straße. Die Fläche ist gern. Art.6 i.V.m. Art.46 Nr.2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung an der Gemeindetafel als bekannt gegeben.
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