Rockparty-Richtlinien werden aufgehoben – was bedeutet das für Veranstalter?

Rockparty-Richtlinien werden aufgehoben – was bedeutet das für Veranstalter?

 

Mehr individuelle Lösungen bei der Veranstaltungsplanung – gesetzliche Vorgaben zu Sicherheit und Jugendschutz bleiben bestehen.

Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden die bisherigen Rockparty-Richtlinien künftig nicht mehr angewendet. Darauf verständigten sich Landrat Thomas Mack und die Bürgermeister bei der jüngsten Bürgermeisterdienstbesprechung.

Die Richtlinien waren vor einigen Jahren gemeinsam mit den damaligen Bürgermeistern erarbeitet worden. Da sich Veranstaltungen inzwischen sehr unterschiedlich gestalten, sollen diese künftig individueller betrachtet und begleitet werden.

 

Sicherheit und Jugendschutz bleiben wichtig

Die Aufhebung der bisherigen Richtlinien bedeutet nicht, dass bei Veranstaltungen künftig weniger auf Sicherheit und Jugendschutz geachtet werden muss. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben gelten unverändert und sind weiterhin einzuhalten.

Frühzeitige Abstimmung erleichtert die Planung

Die Gemeinde Karlskron empfiehlt allen Vereinen, Organisationen und Veranstaltern, bei der Planung größerer Veranstaltungen frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen – möglichst bereits mehrere Monate im Voraus.

Gemeinsam mit der Gemeinde, dem Landratsamt und der Polizei können mögliche Fragen zur Sicherheit und zum Veranstaltungsablauf rechtzeitig besprochen und geeignete Lösungen gefunden werden.

Gemeinsam für gelungene Veranstaltungen

Ziel ist es, Veranstalter bei der Vorbereitung bestmöglich zu unterstützen und einen sicheren Ablauf zu fördern.

 

Unser Appell an alle Veranstalter: Nutzen Sie die Möglichkeit zur frühzeitigen Beratung. Eine gute Abstimmung schafft Planungssicherheit und trägt dazu bei, dass Feste und Veranstaltungen für alle Beteiligten ein voller Erfolg werden.

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