Eine Ratsentscheidung der EU bezüglich der Ablagerung von asbesthaltigen Abfällen ist durch eine Novelle der Deponieverordnung in deutsches Recht ohne weitere Übergangsfristumgesetzt worden.
Ab sofort dürfen asbesthaltige Abfälle nicht mehr auf Deponien der Klasse 0 (Bauschuttdeponien) abgelagert werden. Das bedeutet, dass auf der Bauschuttdeponie Königslachen keine asbesthaltigen Abfälle mehr angenommen werden dürfen.
Eine Entsorgungsmöglichkeit innerhalb des Zweckverbandes MVA Ingolstadt besteht nur noch auf der Reststoffdeponie.
Die Anlieferung kann nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter MVA Ingolstadt (mva-ingolstadt.de) erfolgen.
Die Entsorgungsgebühr beträgt derzeit 90 €/to.
Information des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen - Umweltschutz -
Wer gebrauchte asbestzementhaltige Eternitplatten verkauft oder verschenkt, macht sich strafbar.
Obwohl über die Presse wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass asbesthaltige Baumaterialien nicht verkauft oder verschenkt werden dürfen, erhielt das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen heuer mehrere Anzeigen, weil diese Vorschrift nicht beachtet wurde. Die Betroffenen, die z. T. nichts ahnend ihre alten Eternitplatten in Zeitungsinseraten anboten, wurden mittels Strafbefehl eines Besseren belehrt.
Für weitere Auskünfte stehen der Abfallberater, Herr Kneilling, Tel.: 08431/612-222 und das Sachgebiet Umweltschutz im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Tel.: 08431/57-249 zur Verfügung.