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Frau Pletz
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Montag - Freitag (Vormittag) |
08450 / 930-126 |
pletz@karlskron.de |
Kanalherstellungsbeitrag
Geschloßfläche: 13,95 € je m²
Grundstücksfläche: 3,37 € je m² (*)
(*) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.
Kanalgebühren
Grundgebühr: abhängig vom Nenndurchfluss bzw. Dauerdurchfluss zwischen 40 - 250 € pro Jahr
Schmutzwassergebühr: 2,08 € pro m³ Schmutzwasser
Niederschlagswassergebühr: 0,16 € pro m² entwässerter Grundstücksfläche pro Jahr (*)
(*) Von Grundstücken, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet wird, wird die Niederschlagswassergebühr nicht erhoben.
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Herr Kahn
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08450 / 930-115 |
kahn@karlskron.de |
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlskron hat zum 01. Juli 2020 die Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen gesplitteten Abwassergebühren beschlossen. Mit der Einführung wird die bestehende, rechtlich nicht mehr zulässige Abwassergebühr nach dem Personenmaßstab abgeschafft. Seitdem wird die Gebühr aufgeteilt in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr.
Die Abwassergebühr ist das Entgelt für die tatsächliche Inanspruchnahme der kommunalen Leistung der Abwasserbeseitigung. Mit ihr werden insbesondere die Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung finanziert.
Die Schmutzwassergebühr ist unterteilt in eine Grundgebühr abhängig von der Größe des verwendeten Wasserzählers (bis 2,5 m³/h 40,00 €/Jahr) und einer Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,08 € pro Kubikmeter und Jahr.
Wichtige Fragen im Überblick: Hier
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Herr Kahn
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08450 / 930-115 |
kahn@karlskron.de |
Der Herstellungsbeitrag beträgt ab 01. Juli 2020
pro m² Grundstücksfläche 2,70 €
pro m² Geschossfläche 13,95 €.
Weitere Informationen zum Herstellungsbeitrag:
Die Herstellungsbeiträge dienen zur Deckung des Investitionsaufwandes für die Herstellung der gesamten Entwässerungseinrichtung, d.h. für den Bau der Kanäle, der Grundstücksanschlüsse (im öffentlichen Bereich), der Pumpstationen und der Kläranlage.
Diese gesamten Investitionskosten werden zusammen mit den geschätzten Investitionskosten, die in einem überschaubaren künftigen Zeitraum noch anfallen (z.B. Kosten für Erschließung neuer Baugebiete), im Rahmen einer sog. "Globalberechnung" auf die vorhandenen Grundstücksflächen und Geschossflächen sowie die künftigen Flächen verteilt. Hierdurch werden die Beitragssätze je m² Grundstücks- bzw. Geschossfläche ermittelt, die dann in der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) festgelegt werden. Beitragsschuldner ist, wer Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks ist.
Der Herstellungsbeitrag ist für die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage zu entrichten, d.h. er wird auch dann fällig, wenn sie (noch) nicht tatsächlich benutzt wird.
Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf (Anschluss an Vakuumentwässerung), wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben.
Bauliche Veränderungen sowie Änderungen am Grundstück können einen zusätzlichen Beitrag auslösen und sind der Gemeinde zeitnah anzuzeigen.
Wissenswertes über Herstellungsbeiträge 2023
Wichtige Fragen im Überblick: Hier
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Frau Lehenberger
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40,00 € für den ersten Hund
50,00 € für jeden weiteren Hund
500,00 € für jeden Kampfhund
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Herr Kahn
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08450 / 930-115 |
kahn@karlskron.de |
Die Errichtung der Pumpstation Vakuum West, die Auflassung der Teichkläranlagen in den Gemeindeteilen mit Überleitung der Abwässer nach Karlskron, die Erneuerung/Erweiterung der Kläranlage Karlskron und die Ertüchtigung der Vakuumstationen und des Vakuumnetzes stellen eine Verbesserung für die gesamte Entwässerungseinrichtung dar. Die genaue Maßnahmenbeschreibung mit Lageplänen kann der Verbesserungsbeitragssatzung entnommen werden.
Die Gemeinde wird für diese Maßnahme Verbesserungsbeiträge von allen beitragspflichtigen Grundstückseigentümern erheben. Die Höhe des Beitrags kann noch nicht ermittelt werden, da die genauen Investitionskosten, der Anteil der Verbesserung, die Höhe der Zuwendungen durch den Freistaat Bayern und der Straßenentwässerungsanteil, der durch die Gemeinde zu tragen ist, erst nach Abschluss der Maßnahme feststehen.
Die Maßnahme hat im Jahr 2022 mit dem Bau der Vakuumstation West und der dazugehörigen Vakuumleitungen begonnen. Komplett abgeschlossen soll die Maßnahme im Jahr 2026 werden. -Zeitplan-
Der Gemeinderat hat beschlossen, Vorauszahlungen auf den Verbesserungsbeitrag zu erheben. In den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 wird jeweils eine Vorauszahlungsrate erhoben werden. Im Jahr 2027 soll dann der Verbesserungsbeitrag unter Anrechnung der Vorauszahlungen abgerechnet werden.
Im März fanden drei Informationsveranstaltungen zum Thema "Abwasserkonzept der Zukunft" für die Bürger statt.
Präsentation zum Download: Bürgerversammlung 2023 Abwasserkonzept
Wir sind für Sie da!
Diese Kurzinformation soll Ihnen einen Überblick über das Beitragsrecht geben und helfen, den Beitragsbescheid, sowie die Gründe für den Erlass besser zu verstehen. Es handelt sich um eine vereinfachte Darstellung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Für weitere Fragen können Sie sich gerne persönlich oder telefonisch im Rathaus melden.