Wie funktioniert das Asylverfahren?
Ein Ausländer, der sich auf das Asylrecht beruft (Asylbewerber), muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylverfahrensgesetz festgelegt ist. Zuständig für die Durchführung der Asylverfahren aller Asylbewerber ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Der nebenstehnde Flyer zeigt den Ablauf des Asylverfahrens.
Für mehr Informationen können Sie sich auch einen Film des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und eine ausführliche Broschüre ansehen.