Baumbestattungen auf den Friedhöfen in Karlskron, Adelshausen und Pobenhausen – eine naturnahe Ruhestätte

Baumgräber2

Baumbestattungen auf den Friedhöfen in Karlskron, Adelshausen und Pobenhausen – eine naturnahe Ruhestätte

 

In den letzten Wochen wurden auf den drei gemeindlichen Friedhöfen in Karlskron, Adelshausen und Pobenhausen insgesamt 120 neue Baumgräber angelegt. Diese besondere Bestattungsform stellt eine würdevolle und naturnahe Alternative zur herkömmlichen Beisetzung dar – ein Ort des Gedenkens inmitten der Natur. Jede dieser Grabstätten ermöglicht die Beisetzung von zwei Urnen im Wurzelbereich eines Baumes. Die Ruhefrist beträgt 10 Jahre gemäß § 31 der gemeindlichen Friedhofsbenutzungssatzung. Es sind ausschließlich biologisch abbaubare Urnen und Aschenkapseln mit einem Höchstmaß von 30 cm Höhe und 30 cm Durchmesser zulässig. Eine spätere Umbettung ist aus diesem Grund nicht möglich.

Baumgräber1

 

Die Baumbestattung ist Ausdruck eines sich wandelnden Verständnisses von Abschied und Erinnerung. Immer mehr Menschen wünschen sich, nach dem Tod wieder Teil des natürlichen Kreislaufs zu werden. Der Gedanke, im Schutz eines Baumes in friedlicher Umgebung zu ruhen, spendet vielen Trost. Neben der Rückkehr zur Natur spielt auch die Entlastung der Angehörigen von aufwändiger Grabpflege eine wichtige Rolle. Die Baumgrabstätten fügen sich harmonisch in die Umgebung ein und ermöglichen eine stille, persönliche Form des Gedenkens – ganz ohne Grabschmuck oder Grabpflege. Auch die Nachhaltigkeit dieser Bestattungsform spricht viele Menschen an, ebenso wie die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten die eigene Ruhestätte auszuwählen.

 

Als Grabmal stellt die Gemeinde Abdeckplatten aus dunklem Granit (Maße: 40 x 40 cm, Dicke 4 cm) zur Verfügung, die Eigentum der Gemeinde bleiben. Diese dürfen ausschließlich durch einen Steinmetz graviert werden. Aufgesetzte Buchstaben, Ornamente, Figuren, Bildnisse oder vollflächige Oberflächenbearbeitungen sind nicht zulässig. Ebenso ist das Ablegen von Blumen, Kränzen oder Kerzen nicht gestattet. Damit soll das Gesamtbild der Baumgrabanlagen bewusst naturnah und schlicht gehalten werden.

 

Baumgräber3

Die Jahresgebühr für ein Baumgrab beträgt 83,00 Euro. Das Grabnutzungsrecht muss mindestens für die gesamte Ruhefrist von 10 Jahren erworben werden. Reservierungen sind ab sofort möglich – gerne können sich Interessierte bereits zu Lebzeiten für eine Baumgrabstätte entscheiden und das entsprechende Nutzungsrecht erwerben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Sachbearbeiter Herrn Seidel unter der Telefonnummer 08450 930-116 oder per E-Mail an seidel@karlskron.de.

 

Die derzeit veröffentlichten Planzeichnungen zeigen Entwurfsstände. Durch Anpassungen bei den Abständen zwischen den Bäumen und den Grabreihen kann sich die Anzahl der Baumgräber pro Reihe noch verändern.

 

Mit der Einführung der Baumgräber möchte die Gemeinde Karlskron den Wünschen vieler Bürgerinnen und Bürger nachkommen und gleichzeitig einen sensiblen, nachhaltigen Umgang mit dem Thema Abschied und Erinnerung ermöglichen. Dieses neue Angebot ist für uns mehr als eine organisatorische Maßnahme – es ist Ausdruck von Respekt, Achtsamkeit und einem bewussten Umgang mit dem Leben und dem Tod.

 

Baumgräber4