Bekanntmachung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge

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Der Gemeinderat der Gemeinde Karlskron hat in seiner Sitzung am 15.09.2025 die Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) der Gemeinde Karlskron beschlossen.

Die Satzung tritt mit dem 30.09.2025 in Kraft.

 

Die Satzung wird durch Niederlegung im Rathaus, Hauptstr. 34, 85123 Karlskron (Anbau Zimmer EG 02) amtlich bekanntgemacht (Art. 26 Abs. 2 GO und § 1 Bekanntmachungsverordnung).

 

Die Satzung liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).