Der Ortsheimatpfleger wird von der Gemeinde (nicht vom Kreisheimatpfleger) bestellt. Die Bestellung erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre). Eine Wiederbestellung ist möglich.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpfleger gehören die Betreuung der lokalen Kultur und die Sicherung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Der Ortsheimatpfleger soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig werden:
- Natur und Landschaft
- Ortsgeschichte
- Boden- und Baudenkmalpflege
- Baupflege
- Volkskunde
- Schrifttum
- Sprachpflege
- Jugendarbeit / Zusammenarbeit mit Schulen
Der Ortsheimatpfleger soll neben diesen Aufgaben mit allen in seinem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten.
Quelle:
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Stand 03.02.2010
Kontakt Heimatpflege:
Dr. Hans Perlinger
St.-Quirin-Str. 8
85123 Karlskron-Pobenhausen
Tel: 08454/75 230 89
E-Mail: info@gemeindeforschung.de