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Die Gemeinde Karlskron als zuständige Straßenbaubehörde, hat folgende Straße als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 Bayer. Straßen- u. Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet:
Die im Lageplan gekennzeichnete Eicherstraße
Mit den Flur-Nrn. 676/1, 695/2, 697/4 702/4, 715/2 TF, 697/3 und 697/2 jeweils der Gemarkung Karlskron, ist ordnungsgemäß hergestellt und hat die Funktion einer Ortstraße. Die Gemeinde Karlskron ist Eigentümerin der Straße. Die Fläche ist gern. Art.6 i.V.m. Art.46 Nr.2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung an der Gemeindetafel als bekannt gegeben.
Die Widmungsunterlagen können montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie
nach Vereinbarung im Rathaus der Gemeinde Karlskron, Zimmer 111, Hauptstr.34,1. Stock
eingesehen werden.
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