15. Juli 2026
bis 18. Aug. 2026

Bekanntmachung – Widmung einer Straße

Die Gemeinde Karlskron als zuständige Straßenbaubehörde, hat folgende Straße als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 Bayer. Straßen- u. Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet:

Die im Lageplan (in Farbe rot markiert) gekennzeichnete Ortsstraße „Oberstimmer Weg“

Mit den Flur-Nrn. 574 und 573 jeweils der Gemarkung Karlskron, ist ordnungsgemäß hergestellt und hat die Funktion einer Ortsstraße. Die Gemeinde Karlskron ist Eigentümerin der Straße. Die Fläche ist gern. Art.6 i.V.m. Art.46 Nr.2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.

Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung an der Gemeindetafel als bekannt gegeben.

Die Widmungsunterlagen können montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie
nach Vereinbarung im Rathaus der Gemeinde Karlskron, Zimmer 111, Hauptstr.34,1. Stock
eingesehen werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in 80335 München Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift:

Bayerstr.30, 80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

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