7. Aug. 2026
bis 24. Aug. 2026

Bekanntmachung zur Verfügung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Erstmalige Anlegung (Art. 67 Abs. 3, Art. 3 BayStrWG)
Inhalt:
Widmung einer Straße

Begründung:
Die Gemeindeverbindungsstraße soll für den öffentlichen Verkehr frei gegeben werden.

1. Straßenbeschreibung

Straße: GVS Fruchtheim

Stadt/Gemeinde: Karlskron;

Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;

Widmungsbeschränkung: ;

Flurnummern: 410/, Gemarkung Pobenhausen; 894/2, Gemarkung Karlskron; 309/5 TF, Gemarkung Karlskron;

Anfangspunkt: Probfeld St 2048;

Endpunkt: Ortsstraße Fruchtheim;

Länge: 2,251 km

Straßenbaulastträger: Gemeinde Karlskron;

 

2. Verfügung
Die Widmungsunterlagen können montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie nach
Vereinbarung im Rathaus der Gemeinde Karlskron, Zimmer 111, Hauptstr.34, 1. Stock
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in 80335 München Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstr.30, 80335 München

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Karlskron, 06.08.2026

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.